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Funkwasserzähler

MULTICAL® 21
Seriennummer: 5742903/8N/18

Funkwasserzähler

Die Schwalmtalwerke AöR ersetzen zur Zeit auf ihrem gesamten Versorgungsgebiet (Gemeinde Schwalmtal) die bisherigen mechanischen Wasserzähler durch Ultraschallwasserzähler der Firma Kamstrup A/S Deutschland, Werderstr. 23-25, D-68165 Mannheim.

Wir möchten Ihnen als Ihr Trinkwasserversorger einige wichtige Informationen zu dem Einbau der Funkwasserzähler geben.

Es handelt sich um einen elektronischen Zähler, der im Gegensatz zu herkömmlichen mechanischen Zählern nahezu verschleißfrei ist. Während seiner gesamten Lebensdauer registriert er absolut zuverlässig den aktuellen Wasserverbrauch, selbst bei ganz niedrigen Durchflüssen. Die Langlebigkeit des Wasserzählers sowie die minimalen Betriebskosten stellen langfristig die beste und wirtschaftlichste Lösung dar.

Langlebigkeit:

Funkwasserzähler können wegen ihres elektronischen Messprinzips (keine beweglichen Teile) entsprechend den Eichvorschriften voraussichtlich bis zu 15 Jahre im Einsatz bleiben. Bei den bisherigen Zählern waren es nur sechs Jahre.

Jahresablesung und Datensicherheit:

Der neue Zähler wird stichtagsgenau zum 31.12. mittels Funk ausgelesen. Sie selbst brauchen sich um die Ablesung und Übermittlung des Zählerstandes nicht mehr zu kümmern.

Die in der Regel einmal jährliche Funkauslesung der Zähler umfasst nur und ausschließlich anonyme Daten, wie z. B. die Zählernummer und Zählerstand. Kundendaten wie z.B. Name, Kundennummer und Adresse werden nicht per Funk übertragen.

Ablesedaten:

Ihren aktuellen Zählerstand zeigt der Funkwasserzähler an, so dass Sie Ihr aktuelles Verbrauchsverhalten im Blick behalten können. Darüber hinaus signalisiert er Ihnen mögliche Undichtigkeiten in Ihrer Hausinstallation z.B. laufende Toilettenspülkästen (Anzeige „LEAK“ im Display, wenn über 24 Stunden das Wasser im Zähler nicht für mindestens eine Stunde lang stillgestanden hat).

Ein Widerspruch gegen den Einbau dieses Zählers muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung durch den Vertragspartner (Eigentümer) gemäß Art. 21 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) erfolgen.

Bei statt gegebenem Widerspruch hält sich die Schwalmtalwerke AöR das Recht vor, die durch den Mehraufwand entstehende Arbeitszeit der Ablesung des Wasserzählers, die Überprüfung der Wasserzähleranlage, die manuelle Bescheiderstelllung nach Aufwand zu berechnen.

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Informationsblättern.


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