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Eichzeitverlängerung

Verlängerung der Eichfrist bis 31.12.2025


Die Eichfrist unserer Wasserzähler beträgt 6 Jahre. 
Diese Zähler aus dem Jahr 2016 (Liste Zähler) haben im Juli diesen Jahres die Stichprobenprüfung erfolgreich bestanden.


Somit konnte der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen die Eichzeit der 1.011 Geräte bis zum 31.12.2025 verlängern. (Verfügung zur Verlängerung der Eichfrist nach § 35 Mess- und Eichverordnung vom 13.07.2022) 

Weitere Informationen finden Sie unter den Links.


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